Artikel V Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Berufskraftfahrer

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1987

Artikel V

  1. 1. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1987 in Kraft.
  2. 2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit 1. September 1987 möglich.
  3. 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2025

Gesetzesnummer

10006899

Dokumentnummer

NOR12075267

alte Dokumentnummer

N51987194140

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