Artikel IX Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit (Russische Föderation)

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel IX

Die Vertragschließenden Teile werden den Austausch von Spielfilmen, Kulturfilmen und Lehrfilmen auf kommerzieller Basis sowie die Durchführung von Filmwochen und Filmpremieren und den Austausch im Filmwesen tätiger Personen unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2018

Gesetzesnummer

10009304

Dokumentnummer

NOR40039248

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