Artikel IX
Die Vertragschließenden Teile werden den Austausch von Spielfilmen, Kulturfilmen und Lehrfilmen auf kommerzieller Basis sowie die Durchführung von Filmwochen und Filmpremieren und den Austausch im Filmwesen tätiger Personen unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017
Gesetzesnummer
10009302
Dokumentnummer
NOR40039232
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