Artikel IV Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Artikel IV

(Anm.: Anpassung in der Impfschadenentschädigung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20000284

Dokumentnummer

NOR40002693

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