Artikel II.
Die strafbaren Handlungen, wegen welcher die Auslieferung bewilliget werden wird, sind folgende:
- 1. Vorsätzliche Tödtung, Meuchelmord, Elternmord, Kindesmord, Vergiftung.
- 2. Mit einem Auftrage oder einer Bedingung verbundene Drohung eines Angriffes gegen die Person oder gegen das Eigenthum, wenn nach der Gesetzgebung der hohen vertragschließenden Theile die Auslieferung zulässig ist.
- 3. Vorsätzliche Mißhandlung oder Verletzung, wenn dieselbe eine voraussichtlich unheilbare Krankheit oder dauernde Arbeitsunfähigkeit, den Verlust oder die Verhinderung des unumschränkten Gebrauches eines Gliedes oder Organes oder eine schwere Verstümmlung, oder, ohne den Vorsatz zu tödten, den Tod zu Folge gehabt hat.
- 4. Abtreibung der Leibesfrucht.
- 5. Vorsätzliche und sträfliche Beibringung von Gift oder andern Stoffen, welche den Tod herbeizuführen oder die Gesundheit zu stören geeignet sind, wenn auch die Beibringung nicht in der Absicht den Tod herbeizuführen erfolgte.
- 6. Kindesraub, Verheimlichung, Beseitigung, Verwechslung oder Unterschiebung eines Kindes.
- 7. Aussetzen oder Verlassen eines Kindes.
- 8. Entführung einer minderjährigen Person.
- 9. Nothzucht.
- 1 0.Mit Gewalt verübter Angriff gegen die Schamhaftigkeit.
- 11. Angriff auf die Schamhaftigkeit auch ohne Gewalt, wenn wegen eines solchen Angriffes mit Rücksicht auf das Geschlecht und das Alter der angegriffenen Person und die sonstigen Umstände des Falles nach der Gesetzgebung der hohen vertragschließenden Theile die Auslieferung zulässig ist.
- 12. Verletzungen der Sittlichkeit, wenn zur Befriedigung der Lüste andere Personen, Minderjährige des einen oder des andern Geschlechtes zur Ausschweifung oder zur Unsittlichkeit verleitet werden, falls die Person, die sich dieser Verleitung schuldig macht, der Vater oder die Mutter, der Vormund oder der Lehrer der verleiteten Person ist.
- 13. Angriff wider die persönliche Freiheit, Störung des Hausfriedens, insoferne sich eine Privatperson derselben schuldig macht.
- 14. Mehrfache Ehe.
- 15. Nachmachung oder Fälschung von öffentlichen Werthpapieren, von Bankscheinen, von öffentlichen oder Privatschuldverschreibungen, Ausgeben oder Inverkehrbringen solcher nachgemachter oder gefälschter Werthpapiere, Scheine oder Verpflichtungsurkunden; Urkundenfälschung und Fälschung von telegraphischen Depeschen und Gebrauch von solchen nachgemachten oder falschen oder verfälschten Depeschen, Werthpapieren, Scheinen oder Verpflichtungsurkunden.
- 16. Fälschung von Geld, und zwar sowohl die Nachmachung als die Veränderung von Geld, das Ausgeben und das Inverkehrbringen von nachgemachtem oder verändertem Gelde.
- 17. Nachmachung oder Fälschung von Siegeln, Stempeln, Punzen, Marken, Gebrauch von nachgemachten oder gefälschten Siegeln, Stempeln, Punzen, Marken, und Mißbrauch von echten Siegeln, Stempeln, Punzen und Marken.
- 18. Falsches gerichtliches Zeugnis; falsche Gutachten von Sachverständigen oder Dolmetschen, Verleitung von Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschen zu falschen Angaben vor Gericht.
- 19. Meineid.
- 2 0.Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten.
- 21. Bestechung von öffentlichen Beamten oder von Schiedsrichtern.
- 22. Brandstiftung.
- 23. Raub, Diebstahl.
- 24. Erpressung.
- 25. Betrug.
- 26. Unterschlagung und Untreue.
- 27. Betrügerischer Bankerott und betrügliche Benachtheiligungen der Gläubigerschaft im Concurse.
- 28. Vorsätzliche Handlungen, welche den Verkehr auf einer Eisenbahn in Gefahr setzen.
- 29. Gänzliche oder theilweise Zerstörung von Bauwerken, Eisenbahnen oder Telegraphenbestandtheilen.
- 3 0.Zerstörung oder Beschädigung von Grabmälern, Denkmälern, Gegenständen der Kunst; Vernichtung oder Beschädigung von öffentlichen Büchern oder Registern, oder von Urkunden oder Gegenständen, welche zu öffentlichen Zwecken bestimmt sind.
- 31. Zerstörung, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung von Lebensmitteln oder anderen fremden beweglichen Sachen.
- 32. Zerstörung oder Verwüstung von Feldfrüchten, Pflanzen, Bäumen oder Pfropfreisern.
- 33. Zerstörung von landwirthschaftlichen Geräthschaften; Verderben oder Vergiften von Nutzvieh oder anderen Thieren.
- 34. Vorsätzliche sträfliche Handlungen, durch welche der Untergang, die Strandung, die Zerstörung oder Beschädigung von See- und anderen Schiffen herbeigeführt wurde.
- 35. Hehlerei bezüglich solcher Gegenstände, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Erpressung erlangt worden sind.
In allen diesen Fällen findet die Auslieferung auch wegen Versuches, Mitschuld und Theilnahme statt, insoweit der Versuch, die Mitschuld und die Theilnahme nach der Gesetzgebung der hohen vertragschließenden Theile strafbar sind.
- 36. Unerlaubter Handel mit Suchtgiften, so wie es in Artikel 2 des am 26.Juni 1936 in Genf unterzeichneten Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vorgesehen ist.
Schlagworte
Eigentum, Tötung, Notzucht, Wertpapier, Bankrott, Konkurs, Tier, Bewilligung, Benachteiligung, Telegraphenbestandteil, Gerätschaft, Gerät, Teilnahme, Beteiligung, Mittäter, Teil
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018
Gesetzesnummer
10001687
Dokumentnummer
NOR12020013
alte Dokumentnummer
N2188116704R
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)