Artikel I EFTA - Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1993

Artikel I

1. Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Ungarn, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.

2. Zugeständnisse, gewährt durch Ungarn an Österreich, sind in Anhang IIa ‑ f zu diesem Schreiben enthalten.

3. Zum Zweck der Durchführung von Anhang Ia und Ib und Anhang IIa ‑ f sind in Anhang III die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Zusammenarbeit festgelegt.

4. Anhang Ia und Ib, Anhang IIa ‑ f und Anhang III bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.

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