Artikel I EFTA - Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1993

Artikel I

  1. 1. Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Rumänien, sind in Anhang I zu diesem Schreiben enthalten.
  2. 2. Zollzugeständnisse, gewährt durch Rumänien an Österreich, sind in Anhang II zu diesem Schreiben enthalten.
  3. 3. Zum Zweck der Durchführung von Anhang I und Anhang II sind in Anhang III die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Kooperation festgelegt.
  4. 4. Anhang I, Anhang II und Anhang III bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.

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