Artikel I.
Der beiliegende, von dem k. k. Finanzministerium für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und dem königlich ungarischen Finanzministerium einerseits und der Ersten Donau-Dampfschiffahrtgesellschaft andererseits über die Auflassung des Staatsgarantieverhältnisses abgeschlossene Vertrag vom 28. März 1871 wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026
Gesetzesnummer
10003729
Dokumentnummer
NOR12041250
alte Dokumentnummer
N3187315739S
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