Artikel 9
Beziehungen zur Organisation der Vereinten Nationen
Die Beziehungen des Vereins zur Organisation der Vereinten Nationen sind durch die Übereinkommen geregelt, deren Wortlaut dieser Satzung als Anhang beigefügt ist.
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2020
Gesetzesnummer
10011375
Dokumentnummer
NOR40084456
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