Artikel 9
Assoziierte Mitglieder haben die aus diesem Übereinkommen erwachsenden Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder mit Ausnahme des Stimmrechtes und des Rechtes, in den Rat gewählt zu werden. Mit dieser Einschränkung gelten auch assoziierte Mitglieder als „Mitglieder“ im Sinne dieses Übereinkommens, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011477
Dokumentnummer
NOR40057900
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