Artikel 9
Beide Seiten begrüßen die Durchführung eines gemeinsamen jährlichen Sommerkollegs zur Intensivierung der Polnisch- bzw. Deutschkenntnisse der Studenten, wie es seit 1995 in Polen veranstaltet wird. Die österreichische Seite übernimmt die Aufenthaltskosten für die polnischen und österreichischen Studenten, für die Lehrkräfte und die organisatorische Betreuung.
Schlagworte
Polnischkenntnis
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038286
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