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Artikel 9 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Honduras)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2001

Artikel 9

Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite schriftlich auf diplomatischem Weg zu notifizieren.

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