Artikel 92
Beitritt zum Abkommen
- a) Dieses Abkommen steht Mitgliedern der Vereinten Nationen und den mit ihnen verbundenen Staaten und den während des gegenwärtigen Weltkrieges neutral gebliebenen Staaten zum Beitritt offen.
- b) Der Beitritt erfolgt durch eine an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Mitteilung und tritt mit dem dreißigsten Tag nach Eingang der Mitteilung bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft, die dies allen Vertragsstaaten bekanntgibt.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019
Gesetzesnummer
10011263
Dokumentnummer
NOR12145278
alte Dokumentnummer
N9194945414L
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