Artikel 90
Artikel 90. Dieses Abkommen, welches das Datum des heutigen Tages trägt, kann bis zum 1. Februar 1930 im Namen aller Länder unterzeichnet werden, die auf der am 1. Juli 1929 in Genf eröffneten Konferenz vertreten waren.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2025
Gesetzesnummer
10000191
Dokumentnummer
NOR12003298
alte Dokumentnummer
N1193624336L
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