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Artikel 8 Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2005

VIII

Artikel 8

Expertengespräche

Zwischen Experten der beiden Vertragsparteien werden nach Bedarf Gespräche, über die Anwendung des Abkommens und dieses Protokolls abgehalten werden. Zeit und Ort solcher Gespräche werden jeweils einvernehmlich festgelegt.

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