Artikel 8 Übergangsregelungen nach Beitritt bestimmter EFTA-Staaten zur EU

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1995

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel 8

Artikel 13 des Protokolls 5 zum ESA-Gerichtshof-Abkommen findet auf Richter, die auf Grund des gegenständlichen Abkommens tätig werden, keine Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

10007702

Dokumentnummer

NOR12086302

alte Dokumentnummer

N5199546464J

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