Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Artikel 8
Artikel 13 des Protokolls 5 zum ESA-Gerichtshof-Abkommen findet auf Richter, die auf Grund des gegenständlichen Abkommens tätig werden, keine Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
10007702
Dokumentnummer
NOR12086302
alte Dokumentnummer
N5199546464J
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