Artikel 8
Der Handelsname wird in allen Verbandsländern, ohne Verpflichtung zur Hinterlegung oder Eintragung, geschützt, gleichgültig ob er einen Bestandteil einer Fabrik- oder Handelsmarke bildet oder nicht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)