vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.10.2008

Artikel 8

Streitbeilegung

Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)