Artikel 6
Die Vertragsstaaten unterstützen den Austausch von Lektoren sowohl der deutschen als auch der tschechischen und slowakischen Sprache zur Tätigkeit an Universitäten und bei Sprachkursen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
10009479
Dokumentnummer
NOR12120528
alte Dokumentnummer
N7197857808L
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