Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 6 Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung (Bund – Länder)
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01.7.2016 bis 31.12.2024 (BGBl. I Nr. 3/2025)
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