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Artikel 6 Abkommen über die infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich (Indien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2005

Artikel 6

Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20006042

Dokumentnummer

NOR40102060

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