Artikel 5
Zuständige Behörden
1) Zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Sinne dieser Vereinbarung ist die Vertretung der Republik Österreich in New Delhi (Indien).
2) Zuständige zentrale Behörden für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind:
- a)In der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
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