Artikel 5
Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Einreise gemäß den Artikeln 1 bis 4 schließt die Befreiung von einer Ausreisegenehmigung ein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Einreise gemäß den Artikeln 1 bis 4 schließt die Befreiung von einer Ausreisegenehmigung ein.
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