Artikel 5
Beide Seiten informieren, dass die österreichischen und polnischen Universitäten und Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie alle Angelegenheiten im Bereich der Auswahl und Einstellung von Lektor/innen und Gastprofessor/innen des Partnerlandes selbst regeln.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Gesetzesnummer
20002407
Dokumentnummer
NOR40038351
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