Artikel 5.
Vermögen im Vereinigten Königreich von verstorbenen Personen.
Geld und sonstiges Vermögen, das im Vereinigten Königreich der Custodian Order unterworfen ist und verstorbenen Personen gehört hat, die österreichische Staatsbürger und in Österreich wohnhaft waren, ist, nachdem die gesetzlichen Erfordernisse im Vereinigten Königreich erfüllt wurden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zu überweisen oder freizugeben, so zwar, daß das Geld oder sonstige Vermögen an österreichische Personen gezahlt oder übertragen werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2022
Gesetzesnummer
20002349
Dokumentnummer
NOR40039715
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