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Artikel 55 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 55

Die Vertragsparteien begrüßen die Durchführung von Österreichtagen in der UdSSR und von Tagen der Sowjetunion in Österreich (1991) mit dem Ziele, zum gegenseitigen Kennenlernen des Lebens und der kulturellen Leistungen beizutragen und die freundschaftlichen Beziehungen und das Vertrauen zwischen den Völkern beider Vertragsstaaten zu festigen.

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