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Artikel 4h Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.1947

Artikel 4h

(Anm.: Artikel 4.)

H. - Die Priorität kann nicht aus dem Grunde verweigert werden, weil bestimmte Merkmale der Erfindung, für die die Priorität beansprucht wurde, nicht in den in der Patentanmeldung des Ursprungslandes aufgestellten Patentansprüchen enthalten sind, sofern nur die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen diese Merkmale deutlich offenbart.

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