II. Finanzierung
Artikel 4
Kosten
(1) Die Kosten für das Gemeinsame Werk betragen voraussichtlich CHF 1.909.900.000 (exkl. Mehrwertsteuer).
(2) Der Betrag nach Abs. 1 beinhaltet:
- a) Kosten der gemeinsamen Organisation (Abschnitt III),
- b) Planungskosten,
- c) Ausführungskosten,
- d) Kostenbeteiligungen an Begleitmaßnahmen (Abs. 3),
- e) Entschädigungen für Eingriffe in Rechte (Abs. 4),
- f) Kosten der Überwachung und Erhaltung bis zur Fertigstellung (Art. 19 Abs. 2),
- g) Risikokosten,
- h) eine prognostizierte Teuerung von 2% jährlich ausgehend von einer Kostenermittlung auf Preisbasis 31. Dezember 2021.
(3) Kostenbeteiligungen an für das Gemeinsame Werk notwendigen Begleitmaßnahmen erfolgen ausschließlich hinsichtlich der nachstehend angeführten Anlagen in Form der angeführten pauschalen Beträge unter Berücksichtigung allfälliger teuerungsbedingter Kostensteigerungen, die gemäß Abs. 5 lit. a ermittelt werden:
- a) Brücken:
- 1. Verstärkung Fundation Oberriet – Meiningen: CHF 5.291.000 oder EUR 5.119.000,
- 2. Verstärkung Fundation Montlingen – Koblach: CHF 3.443.000 oder EUR 3.331.000,
- 3. Verstärkung Fundation Kriessern – Mäder: CHF 5.148.000 oder EUR 4.981.000,
- 4. Verstärkung Fundation Balgach – Diepoldsau: CHF 715.000,
- 5. Verstärkung Fundation Widnau – Diepoldsau: CHF 3.113.000,
- 6. Verstärkung Fundation und Hebung Widnau – Lustenau: CHF 1.863.000 oder EUR 1.802.000,
- 7. Verstärkung Fundation Au – Lustenau: CHF 1.210.000 oder EUR 1.170.000,
- 8. Verstärkung Fundation und Hebung Höchst – Lustenau: EUR 1.681.000,
- 9. Verstärkung Fundation Fussach – Hard: EUR 1.895.000.
- Hinsichtlich der Verstärkung der Fundation erfolgt eine Kostenbeteiligung maximal in der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten.
- b) Trinkwasserversorgungsanlagen samt Anlagen zur Bereitstellung von Ersatzwasser während der Bauphase:
- 1. Neubau Grundwasserpumpwerk Nofler Au (Feldkirch): EUR 7.080.000,
- 2. Verlegung Grundwasserfassung Lustenau (Lustenau): EUR 2.340.000,
- 3. Neubau Transportleitung Nofler Au (Feldkirch) – Feldkirch: EUR 2.350.000,
- 4. Neubau Transportleitung Nofler Au (Feldkirch) – Mäder: EUR 7.770.000,
- 5. Neubau Grundwasserpumpwerk Loseren (Oberriet): CHF 5.110.000,
- 6. Verlegung Grundwasserfassung Rheinspitz (Diepoldsau): CHF 1.120.000,
- 7. Verlegung Grundwasserfassungen Viscose (Widnau): CHF 6.720.000,
- 8. Verlegung Grundwasserfassung Au – Süd (Au): CHF 1.120.000,
- 9. Neubau Transportleitung Austauschstation Oberriet-Widnau (Oberriet) – Pumpwerk Rheinspitz (Diepoldsau): CHF 900.000,
- 10. Neubau Transportleitung Austauschstation Oberriet-Widnau (Oberriet) – Pumpwerk Viscose (Widnau): CHF 6.275.000,
- 11. Neubau Transportleitung Reservoir Höhler (Rebstein) – Anschluss Altstätten: CHF 4.260.000,
- 12. Neubau Transportleitung Pumpwerk Au-Nord – Pumpwerk St. Margrethen: CHF 1.120.000.
(4) Zu den Kosten des Gemeinsamen Werks zählen Entschädigungen für Eingriffe in Rechte, sofern sie gerichtlich festgesetzt oder vom Bilateralen Ausschuss beschlossen werden (Art. 8 Abs. 3 lit. g).
(5) Zu den Kosten des Gemeinsamen Werks zählen außerdem die teuerungsbedingten Kostensteigerungen, die laut Beschluss des Bilateralen Ausschusses (Art. 8 Abs. 3 lit. i) nachweislich auf die Erhöhung folgender Indizes zurückzuführen sind:
- a) für Bauleistungen je nach Leistungsort des von der Statistik Austria publizierten Baupreisindex für den Tiefbau Revision 2020 (Gesamtwert) oder des vom Bundesamt für Statistik publizierten Baupreisindex für den Tiefbau Gesamtschweiz 2020, jeweils Bezugszahl 12/2021,
- b) für alle anderen Leistungen bzw. Kosten des arithmetischen Mittelwerts des von der Statistik Austria publizierten Verbraucherpreisindex und des vom Bundesamt für Statistik publizierten Landesindex der Konsumentenpreise, jeweils Bezugszahl 12/2021.
- Sollte ein angeführter Index nicht mehr publiziert werden, ist der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index anzuwenden. Wird kein Nachfolgeindex publiziert, ist der bei inhaltlicher Betrachtung am besten passende Index anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Gesetzesnummer
20012895
Dokumentnummer
NOR40269525
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