Artikel 4
Das Ständige Büro hat seinen Sitz in Den Haag. Es besteht aus einem Generalsekretär und zwei Sekretären, die verschiedenen Staaten angehören müssen und von der Niederländischen Regierung auf Vorschlag der Staatskommission ernannt werden.
Der Generalsekretär und die Sekretäre müssen über angemessene juristische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen.
Die Zahl der Sekretäre kann nach Befragung der Mitglieder der Konferenz erhöht werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020
Gesetzesnummer
10002096
Dokumentnummer
NOR12027710
alte Dokumentnummer
N2196715411R
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