Artikel 4
Artikel IV. Die in den Artikeln I und II aufgezählten Juridischen Protokolle sind als integrierender Bestandteil des gegenwärtigen Übereinkommens anzusehen, dessen Ratifizierung jene aller dieser Protokolle einbegreifen wird.
Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert werden. Der Austausch der Ratifizierungen wird in Budapest stattfinden.
Das gegenwärtige Übereinkommen wird am Tage des Austausches der Ratifizierungsinstrumente in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien in zweifacher Ausfertigung am 11. März 1927.
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