Artikel 4
Beide Seiten unterstützen die Abhaltung gemeinsamer wissenschaftlicher Seminare über ausgewählte Themen aus verschiedenen Fachbereichen abwechselnd in beiden Vertragsstaaten.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038281
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