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Artikel 4 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1981

Artikel 4

Informationsaustausch

Die Vertragsparteien sind bestrebt, einander über Kongresse, Konferenzen, Symposien und Kolloquien ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen zu informieren, um Besuchern aus dem anderen Vertragsstaat die Teilnahme zu ermöglichen.

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