Artikel 4
ARTIKEL 4
Die einem Ersuchen nach Artikel 5 zugrunde liegende strafbare Handlung muß sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch nach dem des ersuchten Staates mit Strafe bedroht sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die einem Ersuchen nach Artikel 5 zugrunde liegende strafbare Handlung muß sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch nach dem des ersuchten Staates mit Strafe bedroht sein.
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