Artikel 4
Hinsichtlich Anfechtungen und Ansprüchen bezüglich vernichteter, verlorener oder gestohlener Obligationen und Coupons der Gesellschaft findet weiterhin die französische Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit Anwendung. Alle diesbezüglich erforderlichen Zustellungen haben in Paris am gewählten Wohnsitz des Komitees der Obligationäre oder gegebenenfalls am Wohnsitz des oder der von ihm bestellten Liquidatoren zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019
Gesetzesnummer
10011368
Dokumentnummer
NOR12161982
alte Dokumentnummer
N9196442330L
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