Artikel 4
Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Investitionsgüter werden innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages abgeschlossen. Dieser Zeitraum kann einvernehmlich verlängert werden.
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