Artikel 4
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2025
Gesetzesnummer
10005571
Dokumentnummer
NOR12061190
alte Dokumentnummer
N4198414262L
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