Artikel 47
Beide Seiten bekunden ihr Interesse an einer Entwicklung und Vertiefung der in diesem Übereinkommen vereinbarten Aktivitäten auf kulturellem Gebiet durch eine Zusammenarbeit der österreichischen Bundesländer mit den polnischen Wojewodschaften und mit regionalen Kulturorganisationen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038324
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