IV. SONSTIGE KOOPERATIONSBEREICHE
Artikel 45
Beide Seiten setzen ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Archivkunde auf der Grundlage des am 23. Oktober 1997 in Warschau unterzeichneten Übereinkommens über Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion des Staatsarchivs der Republik Österreich und der Generaldirektion der Staatsarchive der Republik Polen fort.
Die polnische Seite würdigt die Teilnahme Österreichs an der Umsetzung des internationalen Programms des Europarates „Reconstitution of the Memory of Poland“.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Gesetzesnummer
20002407
Dokumentnummer
NOR40038391
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