Artikel 44
Personen an Bord eines seuchenfreien Luftfahrzeuges, das in einem Infektionsgebiet gelandet ist und dessen Passagiere und Besatzung sich nach den in Artikel 35 niedergelegten Bedingungen gerichtet haben, gelten nicht als aus einem solchen Gebiet angekommen.
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024
Gesetzesnummer
10010347
Dokumentnummer
NOR40056755
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