Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung auf Grund der Staatsangehörigkeit für Personen,
- a) die Einwohner Australiens sind oder waren, oder
- b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten,
und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.
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