Artikel 3
— III.
Das Flächenmaß und die Bevölkerung der Bezirke, sowie die einzelnen zu jedem Bezirke gehörigen Gemeinden sind in der beiliegenden Uebersicht enthalten.
Schlagworte
Österreich
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025
Gesetzesnummer
10000002
Dokumentnummer
NOR12000026
alte Dokumentnummer
N1185315344S
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