Artikel 3
Der örtliche Bereich umfaßt
- a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- die Bahnstrecke von der gemeinsamen Grenze bis zur Straßenunterführung „Fünfhausbrücke“ bei Bahnkilometer 87,851;
- das Gelände des Bahnhofes Salzburg Hbf von der Straßenunterführung „Fünfhausbrücke“ bis zur Straßenunterführung „Fürstenwegbrücke“ bei Bahnkilometer 1,158, für die Wiener Strecke bis zur Unterführung „Wienerbrücke“ bei Bahnkilometer 312,228;
- die auf diesem Gelände befindlichen Gebäude und Gebäudeteile jedoch nur, soweit sie nachstehend als zum örtlichen Bereich gehörend bezeichnet sind;
- die Stückguthalle in der zwischen den Gebäuden Lastenstraße 5 und 7 gelegenen Lagerhalle;
- im Gebäudetrakt der Fahrdienstleitung West die beiden Personenabfertigungshallen;
- die Schalterhalle des Bahnhofes Salzburg Hbf mit dem Aufgabeschalter für Reisegepäck und Expreßgut mit anschließendem Lagerraum für die Reisegepäck- und Expreßgutabfertigung;
- in dem von der Fahrdienstleitung West aus gesehen zweiten Behelfsbau auf Bahnsteig 8 den an der Nordostseite gelegenen Raum;
- im Gebäude auf der Auto-Verladerampe den Dienstraum der Eisenbahnverwaltungen und den Aufenthaltsraum für die Reisenden;
- die überdachten Gehsteige vor dem Empfangsgebäude;
- die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege in dem vorstehend umschriebenen Gelände und in den vor- und nachstehend bezeichneten Gebäuden;
- b) die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- im Gebäude Lastenstraße 7 jeweils von der Nordostecke aus gerechnet im Erdgeschoß den dritten und vierten sowie den sechsten bis zehnten Raum, im ersten Obergeschoß die ersten sechs Räume und den Ablageraum im Keller;
- im westlichen Teil des Gebäudetraktes der Fahrdienstleitung West im Erdgeschoß den zweiten beim Nordeingang an der Ostseite gelegenen Raum und die vier im südwestlichen Teil gelegenen Räume, im Obergeschoß die zwei im nordwestlichen Teil gelegenen Räume;
- in dem von der Fahrdienstleitung West aus gesehen ersten Behelfsbau auf Bahnsteig 8 alle Räume;
- im Aufnahme-/Empfangsgebäude westlich der Schalterhalle im Gleisgeschoß sämtliche Räume zu beiden Seiten der Stiege 2.
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