Artikel 3
Das Archiv des Gerichtshofs und alle ihm gehörenden oder von ihm verwahrten Dokumente sind unverletzlich, gleichviel wo sie sich befinden.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020
Gesetzesnummer
10007392
Dokumentnummer
NOR12080383
alte Dokumentnummer
N5199319676L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)