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Artikel 3 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1999

Artikel 3

Dieses Abkommen befreit die Staatsangehörigen beider Vertragsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen des anderen Vertragsstaates betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fremden einzuhalten.

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