Artikel 3 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.1974

Artikel 3

Dieses Abkommen tritt drei Monate nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2025

Gesetzesnummer

10005400

Dokumentnummer

NOR12059931

alte Dokumentnummer

N4197434948L

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