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Artikel 35 Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.1997

Artikel 35

Beziehungen zu internationalen Organisationen

Die Agentur arbeitet im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens mit den Vereinten Nationen und anderen zwischenstaatlichen Organisationen, die auf verwandten Gebieten besondere Aufgaben haben, insbesondere der Bank und der Internationalen Finanz-Corporation, zusammen.

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