Artikel 33
Artikel 33. Dieses Abkommen tritt sechs Monate nach Niederlegung von mindestens zwei Ratifikationsurkunden in Kraft.
Späterhin tritt es für jede Vertragspartei sechs Monate nach Niederlegung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)