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Artikel 33. Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 33.

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht. Der Vertrag tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

(2) Der Vertrag wird bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag, an dem einer der Vertragschließenden Teile dem anderen Vertragschließenden Teil seinen Wunsch mitteilt, ihn außer Kraft zu setzen, in Geltung bleiben.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragschließenden Teile diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Moskau am 28. Feber 1959 in zwei authentischen Ausfertigungen, jede in deutscher und russischer Sprache.

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