Artikel 2
Ziele
(1) Hauptziel der EUMETSAT ist die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung europäischer operationeller meteorologischer Satellitensysteme unter möglichst weitgehender Berücksichtigung der Empfehlungen der Weltorganisation für Meteorologie.
(2) Die Beschreibung des Ausgangssystems ist Gegenstand der Anlage I.
(3) Zur Verwirklichung ihrer Ziele
- a) macht sich die EUMETSAT soweit wie möglich in Europa entwickelte Technologien insbesondere im Bereich der meteorologischen Satelliten nutzbar und sorgt dabei für die
- operationelle Fortsetzung der Programme, deren technischer Erfolg und Wirtschaftlichkeit erwiesen sind;
- b) stützt sich die EUMETSAT in geeigneter Weise auf die Fähigkeiten bestehender internationaler Organisationen, die in einem ähnlichen Bereich tätig sind;
- c) leistet die EUMETSAT einen Beitrag zur Entwicklung von Techniken der Weltraummeteorologie und von meteorologischen Beobachtungssystemen unter Einsatz von Satelliten, die zu verbesserten Dienstleistungen bei möglichst günstigen Kosten führen können.
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2023
Gesetzesnummer
10012389
Dokumentnummer
NOR12155058
alte Dokumentnummer
N9199435582J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)