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Artikel 2 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.1968

Artikel 2

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Gebiet des anderen Vertragsstaates ist ein konsularischer Sichtvermerk erforderlich.

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